Wann muss man auf einem Kreisverkehr den Blinker setzen? Viele Autofahrer irren sich.

Muss man beim Verlassen eines Kreisverkehrs immer den Blinker setzen? Obwohl die Antwort für viele Autofahrer offensichtlich scheint, zeigt die Praxis auf den Straßen etwas ganz anderes. Die Fehler resultieren hauptsächlich aus Automatismen und mangelnder Analyse der Beschilderung. In manchen Situationen ist das Anzeigen des Verlassens des Kreisverkehrs jedoch gar nicht vorgeschrieben.

Kreisverkehre unterscheiden sich nicht nur durch die Anzahl der Fahrspuren, sondern vor allem durch die Verkehrsführung. Die Anordnung der Fahrbahn und die horizontale Beschilderung entscheiden darüber, ob ein bestimmtes Manöver eine Richtungsänderung oder einen Spurwechsel darstellt. Das Verständnis dieser Zusammenhänge hat einen direkten Einfluss auf die Sicherheit und den Verkehrsfluss an Kreisverkehrskreuzungen.

Typische Kreisverkehre erfordern das Anzeigen der Ausfahrt. Entscheidend ist der Verlauf der Fahrspuren

Bei klassischen ein- und mehrspurigen Kreisverkehren führen die Fahrspuren um die Mittelinsel herum. Das Abbiegen an einer solchen Kreuzung bedeutet das Verlassen der Fahrspur und eine Änderung der Fahrtrichtung. In dieser Situation ist der Fahrer verpflichtet, den rechten Blinker rechtzeitig zu betätigen, am besten nachdem er die vorherige Ausfahrt passiert hat. Die richtige Signalisierung erleichtert es anderen Verkehrsteilnehmern, die Absichten des Fahrers einzuschätzen, und verbessert den Verkehrsfluss.

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Nicht jeder Kreisverkehr erfordert einen Blinker, wenn man geradeaus fährt. Die Straßenmarkierungen sind von entscheidender Bedeutung

Bei einigen großen Kreisverkehren verlaufen die Fahrspuren nicht kreisförmig, sondern kreuzen sich im Bereich der Verkehrsinsel. Wenn ein Fahrer eine solche Kreuzung geradeaus überquert und die ganze Zeit auf einer Spur bleibt, ändert sich weder die Fahrtrichtung noch die Fahrspur. In einer solchen Situation ist es nicht erforderlich, vor der Ausfahrt den rechten Blinker zu betätigen. Die Signalisierungspflicht entsteht erst, wenn das Manöver mit einer Abbiegung verbunden ist.

Turbinenkreisel und linker Blinker geben Anlass zu Zweifeln. Die Regeln ergeben sich aus den allgemeinen Vorschriften

Bei Turbinenkreiseln muss die richtige Spur bereits vor der Einfahrt in die Kreuzung belegt werden. Dies entbindet den Fahrer jedoch nicht von der Pflicht, das Abbiegen anzuzeigen. Wenn die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr eine Rechtskurve bedeutet, ist der rechte Blinker erforderlich, auch wenn kein anderes Manöver möglich ist. Die Verwendung des linken Blinkers in einem klassischen Kreisverkehr ist hingegen nicht erforderlich, da das Fahren im Kreis keine Linkskurve bedeutet.